Was bedeutet die Mehrwertsteuer-Senkung für E-Shops?

19. Juni 2020 / Kategorie E-Commerce Onlineshop Rechtliches Warenwirtschaft
Steuern

Am 1. Juli wird nach über 13 Jahren die Mehrwertsteuer in Deutschland wieder geändert. Seit der letzten Anpassung der Mehrwertsteuer hat sich viel getan, der Onlinehandel ist mittlerweile ein wesentlich stärkerer Absatz-Kanal für viele Unternehmen geworden. Was bedeutet also die kürzlich beschlossene Mehrwertsteuersenkung für Onlineshops und E-Commerce?

Was ändert sich am 1. Juli?

Am 01.07.2020 wird für 6 Monate in ganz Deutschland der Steuersatz der sog. Mehrwertsteuer (eigentlich Umsatzsteuer) gesenkt. Betroffen von dieser Senkung ist sowohl der Regelsteuersatz, als auch der ermäßigte Steuersatz.

  • Regelsteuersatz: 19% → 16%
  • Ermäßigter Steuersatz: 7% → 5%

Was soll die Steuersenkung bringen?

Ziel der Senkung der Mehrwertsteuer ist es, den Endverbraucher bei Käufen zu entlasten, um so die Wirtschaft anzukurbeln.
Kurz gesagt trägt nämlich am Ende allein der Endverbraucher, also der letzte Käufer eines Produkts oder einer Dienstleistung, die Mehrwertsteuer. Alle Unternehmen, die vor dem letzten Kauf an der Produktion oder den Vertrieb eines Artikels beteiligt waren, geben diese Steuer nur weiter.
Wird die Steuersenkung von allen Unternehmen im Sinne des Gesetzgebers umgesetzt, müssen alle Preise für Endverbraucher um 3% bzw. 2% gesenkt werden, damit die Steuersenkung entsprechend beim Endkunden ankommt.

Was ist für einen Onlinehändler zu tun?

Da die Umstellung der Mehrwertsteuer nahezu jedes Unternehmen betrifft, das Produkte oder Dienstleistungen verkauft, sind eben auch alle Onlinehändler davon betroffen.
Konkret heißt das, dass alle Ausweisungen der MwSt. in jedem Onlineshop am 1. Juli angepasst werden müssen.
In der Regel ist davon v.a. der Warenkorb/Checkout und die (automatisch generierte) Rechnung betroffen.
Je nach Automatisierungsgrad des Systems können aber auch Schnittstellen, z.B. zur Warenwirtschaft, zur Finanzbuchhaltung oder zu Marktplätzen betroffen sein.
Überall, wo die Steuer ausgewiesen wird, muss diese richtig berechnet und der richtige Satz angezeigt werden.

Welche Probleme bringt die Senkung der Mehrwertsteuer für den E-Commerce?

Bei der letzten Umstellung der Mehrwertsteuer gab es noch verhältnismäßig wenige Online-Händler. Wer 2007 schon einen automatisierten Onlineshop mit Schnittstellen zu ERP oder Wawi hatte, war schon beinahe Pionier auf dem Gebiet. Heute sieht das ganz anders aus. E-Commerce ist schon lange salonfähig geworden, nicht nur beim Endverbraucher (B2C), sondern zunehmend auch bei Unternehmen und dem Handel zwischen diesen (B2B).
Dementsprechend sind von der aktuellen, temporären Senkung der Mehrwertsteuer sehr viele Unternehmen betroffen, die jetzt ihre Online-Angebote umstellen müssen.
Doch welche Probleme ergeben sich hier konkret?

1. Zeitpunkt der Umstellung

Die neue Mehrwertsteuer tritt am 1. Juli 2020 in Kraft, und zwar genau um 0:00 Uhr. Die Uhrzeit spielt im E-Commerce eine große Rolle.
Im stationären Handel können Etiketten an Regalen nach Ladenschluss des 30.06.2020 oder vor Öffnung am 01.07.2020 ausgetauscht werden. Gleiches gilt für die Kassen- und Buchhaltungssysteme.
Ganz anders sieht es im Onlinehandel aus:
Bestellungen vor 0:00 Uhr fallen unter den alten Steuersatz, wer nach 0:00 Uhr bestellt, soll von der Senkung profitieren.
Wer alles richtig machen will (und das sollte jeder, da sonst gegen Steuerrecht verstoßen wird), muss also entweder um Punkt Mitternacht den Steuersatz in seinem Onlineshop anpassen oder alle Bestellungen, die zwischen Mitternacht und der tatsächlichen Umstellung im Onlineshop eingegangen sind, stornieren.
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2. Anpassung von Schnittstellen

Oft reicht es aber leider nicht, die Steuer-Einstellung innerhalb des Shopsystems oder der Warenwirtschaft zu ändern, da viele (oft individuell entwickelte) Schnittstellen zwischen Systemen oder Marktplätzen starr mit 19% MwSt. arbeiten.
Natürlich sollte auch bei Schnittstellen immer der aktuell hinterlegte Steuersatz verwendet werden, aber es ist nötig, das vor der tatsächlichen Umstellung zu prüfen, um nach dem 01.07. nicht auf unerwünschte Überraschungen zu stoßen.

3. Preislisten ändern

Viele Händler, v.a. wenn sie im B2B Bereich tätig sind, verwenden umfangreiche Preislisten.
Wer dann die Steuersenkung weitergeben will oder muss, um konkurrenzfähig gegenüber Mitbewerbern zu bleiben, sieht sich vor einem weiteren Problem: Wie bekomme ich alle neuen Preise in den Onlineshop?
Gut, wer hier vorgesorgt hat und z.B. eine individuelle Schnittstelle besitzt, die automatisiert Preisänderungen in den Shop überträgt.
Andernfalls muss man auf einen einmaligen Import der Preislisten zurückgreifen und braucht dafür meist zwingend einen IT-Dienstleister mit entsprechenden Kompetenzen.

Fazit

Was sicherlich von der Politik gut gemeint ist, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung für viele Händler zumindest als Herausforderung, die im ersten Schritt für höhere Kosten statt besseren Umsatz und einen Aufschwung der Wirtschaft sorgt.
Der Ausblick auf die erneute Änderung der Mehrwertsteuer nach nur 6 Monaten hinterlässt zudem einen faden Beigeschmack.
Richtig angegangen können aber auch Onlinehändler von der Steuersenkung profitieren und bei kalkulierbaren Kosten ihre Umsätze durch Preissenkungen steigern.
Wer hier vertrauensvoll auf einen Partner zurückgreifen kann, ist gegenüber seiner Konkurrenz im Vorteil.

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