Barrierefreiheit im Web – neues Gesetz 2025
Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Dieses neue Gesetz verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten, um allen Menschen, insbesondere Personen mit Behinderungen, den uneingeschränkten Zugang zu ermöglichen. Ziel ist es, digitale Barrieren abzubauen und eine inklusive Teilhabe an der digitalen Welt zu fördern.
Wen betrifft das BFSG?
Das Gesetz richtet sich an Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten. Dazu gehören unter anderem Anbieter von E-Commerce (Onlineshops) oder anderen Dienstleistungen im Web. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz von maximal zwei Millionen Euro sind von der Regelung ausgenommen. Auch Onlineshops, dessen Angebot sich ausschließlich an Geschäftskunden richtet (B2B), sind nicht betroffen.
Anforderungen an Barrierefreiheit
Die digitalen Angebote müssen den Anforderungen der europäischen Norm EN 301 549 entsprechen, die auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 basiert. Diese beinhalten unter anderem:
- Bereitstellung von Alternativtexten fĂĽr Bilder
- Klare und verständliche Navigation
- Bedienbarkeit der Webseite ĂĽber die Tastatur
- Bereitstellung von Informationen in mehreren sensorischen Kanälen (z. B. Text und Audio)
- Ausreichende Kontraste zwischen Text und Hintergrund
Zudem sind Unternehmen verpflichtet, ähnlich zur Datenschutzerklärung eine öffentliche Erklärung zur Barrierefreiheit bereitzustellen. Ein Beispiel dafür findet sich auf dem Portal der Stadt München: https://stadt.muenchen.de/infos/barrierefreiheit-erklaerung.html
Konsequenzen bei Nichteinhaltung
Die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer überwachen die Einhaltung des BFSG. Verstöße können zu Verwarnungen mit der Aufforderung zur Nachbesserung führen. Bei fortgesetzter Missachtung drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro oder die Einstellung des Dienstes.
Wir unterstĂĽtzen Sie gerne!
Sie sollten nicht bis Sommer warten, sondern bereits jetzt damit beginnen, Ihre digitalen Angebote zu aktualisieren und barrierefrei zu gestalten. Wir beraten und unterstützen Sie gerne dabei, kontaktieren Sie uns einfach unter: 📨 info@webda.de 📞 0951 700 99 0.
Quellen
https://www.ihk.de/stuttgart/fuer-unternehmen/recht-und-steuern/it-recht/barrierefreie-webseiten-6200594
https://www.anwalt.de/rechtstipps/barrierefreie-websites-ab-2025-was-webseitenbetreiber-jetzt-wissen-muessen-231464.html